Psychiatrische Gutachten zur Lenkeignung
Fachärztliche Stellungnahme zur Lenkeignung
Facharzt für Psychiatrie und Neurologie

Facharzt für Psychiatrie & Neurologie – Spezialisierung auf Lenkeignungsgutachten
Dr. Roland Wölfle ist Facharzt für Psychiatrie und Neurologie mit Spezialisierung auf psychiatrische Führerscheingutachten – die fachärztliche Stellungnahme zur Beurteilung der Lenkeignung gemäß Führerscheingesetz.
Mehrjährige Praxis in Suchtmedizin, psychiatrischer Diagnostik und im öffentlichen Gesundheitswesen – für Gutachten, die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg als Entscheidungsgrundlage akzeptieren.
Ablauf der Untersuchung
Die psychiatrische Untersuchung wird vom Amtsarzt der zuständigen Bezirkshauptmannschaft angeordnet. Sie umfasst:
- Ein ausführliches psychiatrisches Gespräch (ca. 1 Stunde)
- Die Erhebung der Krankengeschichte und Befundsichtung
- Eine Beurteilung der psychischen Stabilität und Fahrtauglichkeit
Der fachärztliche Befund wird noch am selben Tag an die BH-Gesundheitsabteilung übermittelt.




So erhalten Sie Ihre Lenkberechtigung zurück
Wer den Führerschein wegen Alkohol oder Drogen verloren hat, braucht für die Rückgabe in Vorarlberg in der Regel drei Dinge:
- Psychiatrische Stellungnahme zur Lenkeignung – Dr. Wölfle, Dornbirn
- Verkehrspsychologische Untersuchung – Psychodiagnostisches Institut Hochenburger
- Labor: Drogenharnbefund oder CDT-Wert (je nach Delikt)
Das Gutachten ist ein fachärztlicher Vorschlag an die Behörde. Die Entscheidung über die Wiedererteilung trifft die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Termin, Ort & Kosten in Dornbirn
Ort der Untersuchung
Dornbirn, Marktstraße 2 (eigene Räumlichkeiten)
Kooperation für psychologische Zusatztests: Psychodiagnostisches Institut Hochenburger, Mozartstraße 5 · Tel. +43 5572 33525
Kosten & Dauer
Die Untersuchung umfasst ein psychiatrisches Explorationsgespräch sowie eine klinische Beurteilung und dauert rund eine Stunde.
Der Befund wird noch am selben Tag an die Gesundheitsabteilung der zuständigen BH übermittelt.
Die genauen Honorare werden auf Anfrage per SMS mitgeteilt. Es gelten die üblichen Sätze für psychiatrische Gutachten.
Führerschein nach Drogen oder Alkohol – Schritt für Schritt
Bei Drogenkonsum (Cannabis, illegale Substanzen)
Der Amtsarzt der zuständigen BH (Bregenz, Feldkirch oder Dornbirn) veranlasst die psychiatrische Begutachtung. Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Abstinenznachweis – aktueller Drogenharnbefund
- Psychische Stabilität – im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung
- Auflagen – je nach Verlauf Kontrolltests oder Folgegutachten
Dr. Wölfle erstellt das psychiatrische Führerscheingutachten in seiner Praxis in Dornbirn, Marktstraße 2.
Bei Alkohol
Bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug sind neben der psychiatrischen Stellungnahme häufig weitere Schritte nötig:
- Laboruntersuchung – CDT-Wert als Abstinenznachweis
- Verkehrspsychologische Untersuchung – beim Psychodiagnostischen Institut Hochenburger (Mozartstraße 5, Tel. +43 5572 33525)
- Psychiatrische Stellungnahme – Beurteilung der Lenkeignung durch Dr. Wölfle
Bei psychischen Erkrankungen oder Medikamenten
Wirkt sich eine psychiatrische Erkrankung oder die Einnahme von Sedativa auf die Fahrtauglichkeit aus, beurteilt Dr. Wölfle, ob die Lenkeignung weiterhin gegeben ist.
ADHS und Führerschein in Vorarlberg
Bei einer ADHS-Diagnose kann die Lenkeignung in Frage gestellt werden – insbesondere wenn Stimulanzien wie Methylphenidat verordnet sind. Die fachärztliche Stellungnahme dokumentiert, ob Konzentrationsfähigkeit und Impulskontrolle für das sichere Lenken ausreichen.
Depression und Führerschein
Eine schwere depressive Episode kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Der Amtsarzt ordnet ein psychiatrisches Gutachten an, um zu klären, ob die Behandlung stabil ist. Auch die Einnahme bestimmter Antidepressiva wird berücksichtigt.
Suchterkrankung und Führerschein
Bei einer diagnostizierten Suchterkrankung – ob Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen – ist eine Lenkeignungsüberprüfung durch den Amtsarzt in Vorarlberg Standard. Dr. Wölfle bewertet als Facharzt mit Schwerpunkt Suchtmedizin:
- Aktuellen Behandlungsstand
- Nachgewiesene Abstinenz
- Prognose für die weitere Lenkeignung
Psychiater für Führerscheingutachten in Vorarlberg – Einzugsgebiet
Die Praxis von Dr. Wölfle befindet sich in Dornbirn (Marktstraße 2) und ist aus ganz Vorarlberg gut erreichbar:
- BH Bregenz – Bregenz, Hard, Lustenau, Höchst, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach
- BH Dornbirn – Dornbirn, Hohenems, Götzis, Altach
- BH Feldkirch – Feldkirch, Rankweil, Nenzing, Frastanz, Bludenz-Umgebung
Auch für Berufsfahrer (LKW, Bus – Führerscheinklasse C, D) oder bei Führerscheinentzug im Ausland mit Wohnsitz in Vorarlberg ist Dr. Wölfle zuständig.
Häufige Fragen zum psychiatrischen Gutachten
Die wichtigsten Antworten vor Ihrem Termin.
Ein psychiatrisches Gutachten wird in Österreich vom Amtsarzt angeordnet, wenn die Lenkeignung aufgrund von Drogenkonsum, Alkohol, psychischen Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme in Frage gestellt wird – meist im Rahmen eines Führerscheinentzugs oder einer Lenkeignungsüberprüfung.
Die Untersuchung bei Dr. Wölfle in Dornbirn dauert rund eine Stunde. Der fachärztliche Befund wird noch am selben Tag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
Die Kosten für die fachärztliche psychiatrische Stellungnahme liegen im üblichen Rahmen für Gutachten in Österreich. Für eine genaue Auskunft kontaktieren Sie die Praxis vorab per SMS an +43 664 6558169.
Bei Drogenverfahren: Aktueller Drogenharnbefund, amtsärztlicher Auftrag, Lichtbildausweis. Bei Alkoholfällen: CDT-Laborwert (bitte vorab per SMS erfragen), amtsärztlicher Auftrag, Lichtbildausweis.
Wenn der Amtsarzt die Lenkeignung aufgrund einer ADHS-Diagnose oder der Einnahme von Stimulanzien (z. B. Methylphenidat) prüfen lässt, ist eine fachärztliche psychiatrische Stellungnahme erforderlich. Dr. Wölfle beurteilt, ob Konzentration und Impulskontrolle für das sichere Lenken ausreichen.
Nein. Das psychiatrische Gutachten ist ein fachärztlicher Vorschlag an die Behörde. Die Entscheidung über die Wiedererteilung der Lenkberechtigung trifft ausschließlich die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Kurzfristige Termine sind in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Terminanfragen bitte per SMS an +43 664 6558169.
Das Gutachten gilt für alle Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg: BH Bregenz (inkl. Hard, Lustenau, Lauterach, Wolfurt), BH Dornbirn (inkl. Hohenems, Götzis) und BH Feldkirch (inkl. Rankweil, Nenzing). Auch für Patienten mit Wohnsitz in Bludenz ist Dr. Wölfle zuständig.
Die Begutachtung umfasst ein ausführliches psychiatrisches Gespräch, die Erhebung der Krankengeschichte und bei Bedarf eine Befundsichtung (Laborbefunde, Vorbefunde). Dr. Wölfle erstellt daraus eine fachärztliche Stellungnahme zur Lenkeignung, die an die BH-Gesundheitsabteilung geht.
Ja. Die psychiatrische Stellungnahme zur Lenkeignung gilt für alle Führerscheinklassen – auch für Berufsfahrer mit LKW- oder Bus-Führerschein (Klasse C, D). Der Prüfumfang bleibt gleich.
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Kurzfristige Termine verfügbar · Dornbirn, Marktstraße 2
Führerschein nach Drogen oder Alkohol – Schritt für Schritt
Bei Drogenkonsum (Cannabis, illegale Substanzen)
Der Amtsarzt der zuständigen BH (Bregenz, Feldkirch oder Dornbirn) veranlasst die psychiatrische Begutachtung. Folgende Nachweise sind erforderlich:
- Abstinenznachweis – aktueller Drogenharnbefund
- Psychische Stabilität – im Rahmen der psychiatrischen Untersuchung
- Auflagen – in vielen Fällen regelmäßige Drogentests über 6–12 Monate, teils mit fachärztlichen Kontrolluntersuchungen
Bei Alkohol
Bei alkoholbedingtem Führerscheinentzug sind neben der psychiatrischen Stellungnahme häufig weitere Schritte nötig:
- Laboruntersuchung – CDT-Wert als Abstinenznachweis
- Verkehrspsychologische Untersuchung – Psychodiagnostisches Institut Hochenburger, Dornbirn
- Psychiatrische Stellungnahme – Beurteilung der Lenkeignung durch Dr. Wölfle
Bei psychischen Erkrankungen oder Medikamenten
Wirkt sich eine psychiatrische Erkrankung oder die Einnahme von Sedativa auf die Fahrtauglichkeit aus, beurteilt Dr. Wölfle, ob die Lenkeignung weiterhin gegeben ist.
ADHS und Führerschein in Vorarlberg
Bei einer ADHS-Diagnose kann die Lenkeignung in Frage gestellt werden – insbesondere wenn Stimulanzien wie Methylphenidat verordnet sind. Die fachärztliche Stellungnahme dokumentiert, ob Konzentrationsfähigkeit und Impulskontrolle für das sichere Lenken ausreichen.
Depression und Führerschein
Eine schwere depressive Episode kann die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Der Amtsarzt ordnet ein psychiatrisches Gutachten an, um zu klären, ob die Behandlung stabil ist. Auch die Einnahme bestimmter Antidepressiva wird berücksichtigt.
Suchterkrankung und Führerschein
Bei einer diagnostizierten Suchterkrankung – ob Alkohol, Cannabis oder andere Substanzen – ist eine Lenkeignungsüberprüfung durch den Amtsarzt in Vorarlberg Standard. Dr. Wölfle bewertet als Facharzt mit Schwerpunkt Suchtmedizin:
- Aktuellen Behandlungsstand
- Nachgewiesene Abstinenz
- Prognose für die weitere Lenkeignung
Psychiater für Führerscheingutachten in Vorarlberg – Einzugsgebiet
Die Praxis von Dr. Wölfle befindet sich in Dornbirn (Marktstraße 2) und ist aus ganz Vorarlberg gut erreichbar:
- BH Bregenz – Bregenz, Hard, Lustenau, Höchst, Lauterach, Wolfurt, Kennelbach
- BH Dornbirn – Dornbirn, Hohenems, Götzis, Altach
- BH Feldkirch – Feldkirch, Rankweil, Nenzing, Frastanz, Bludenz-Umgebung
Auch für Berufsfahrer (LKW, Bus – Führerscheinklasse C, D) oder bei Führerscheinentzug im Ausland mit Wohnsitz in Vorarlberg ist Dr. Wölfle zuständig.
Häufige Fragen zum psychiatrischen Gutachten
Was Patienten in Vorarlberg vor dem Gutachten wissen sollten.
Wann brauche ich ein psychiatrisches Gutachten für den Führerschein?
Ein psychiatrisches Gutachten wird vom Amtsarzt angeordnet, wenn die Lenkeignung aufgrund von Drogenkonsum, Alkohol, psychischen Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme in Frage gestellt wird – meist im Rahmen eines Führerscheinentzugs oder einer Lenkeignungsüberprüfung.
Wie lange dauert das psychiatrische Führerscheingutachten?
Die Untersuchung bei Dr. Wölfle in Dornbirn dauert rund eine Stunde. Der fachärztliche Befund wird noch am selben Tag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
Was kostet ein psychiatrisches Gutachten für den Führerschein?
Die Kosten liegen im üblichen Rahmen für psychiatrische Gutachten in Österreich. Für eine genaue Auskunft bitte vorab per SMS an +43 664 6558169 anfragen.
Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Bei Drogenverfahren: aktueller Drogenharnbefund, amtsärztlicher Auftrag, Lichtbildausweis. Bei Alkoholfällen: CDT-Laborwert (vorab per SMS erfragen), amtsärztlicher Auftrag, Lichtbildausweis.
Brauche ich bei ADHS ein psychiatrisches Gutachten für den Führerschein?
Wenn der Amtsarzt die Lenkeignung aufgrund einer ADHS-Diagnose oder der Einnahme von Stimulanzien (z. B. Methylphenidat) prüft, ist eine fachärztliche Stellungnahme erforderlich. Dr. Wölfle beurteilt, ob Konzentration und Impulskontrolle für das sichere Lenken ausreichen.
Entscheidet der Psychiater, ob ich den Führerschein zurückbekomme?
Nein. Das psychiatrische Gutachten ist ein fachärztlicher Vorschlag an die Behörde. Die Entscheidung über die Wiedererteilung der Lenkberechtigung trifft ausschließlich die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Kurzfristige Termine sind in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Terminanfragen bitte per SMS an +43 664 6558169.
Für welche Bezirke in Vorarlberg gilt das Gutachten?
Das Gutachten gilt für alle Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg: BH Bregenz (inkl. Hard, Lustenau, Wolfurt), BH Dornbirn (inkl. Hohenems, Götzis) und BH Feldkirch (inkl. Rankweil, Nenzing). Auch für Patienten mit Wohnsitz in Bludenz zuständig.
Was passiert beim psychiatrischen Führerscheingutachten genau?
Die Begutachtung umfasst ein ausführliches psychiatrisches Gespräch, die Erhebung der Krankengeschichte und bei Bedarf eine Befundsichtung (Laborbefunde, Vorbefunde). Dr. Wölfle erstellt daraus eine fachärztliche Stellungnahme zur Lenkeignung für die BH-Gesundheitsabteilung.
Ist das Gutachten auch für den LKW- oder Bus-Führerschein gültig?
Ja. Die psychiatrische Stellungnahme gilt für alle Führerscheinklassen – auch für Berufsfahrer mit LKW- oder Bus-Führerschein (Klasse C, D). Der Prüfumfang bleibt gleich.
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